BRANDMELDERSCHILDER
Automatische Brandmelder sind mit der Meldergruppennummer und Meldernummer zu beschriften (z.B. 10/1, 10/2, 10/3). Die Größe dieser Melderbeschriftung und der Brandmeldeschilder ist der jeweiligen Raumhöhe sowie der Deckengestaltung anzupassen.
Die Brandmelderkennzeichnung muss ohne Hilfsmittel leicht und sicher abgelesen werden können. Die Beschriftung der Melderschilder ist weiß auf rot , rot auf weiß bzw. schwarz auf weiß auszuführen.
Die Grundlage für Kennzeichnung von Brandmeldern ist in DIN 4066 festgelegt.
BESCHRIFTUNG VON SPRINKLERGRUPPEN BZW. LÖSCHBEREICHE
Die Beschriftung der Sprinklergruppenventile bzw. Löschbereiche von stationären Löschanlagen müssen folgendes enthalten:
- Meldergruppennummer
- Sprinklergruppennummer bzw. Löschbereichsnummer
- Wirk- bzw. Schutzbereich
Die gesetzlichen Grundlagen für Sprinkleranlagen sind in DIN EN 12845 und DIN 14489 geregelt.
RAUCHMELDERBESCHRIFTUNG
In fast allen Bundesländern gilt Rauchmelder-Pflicht.
Diese Rauchmelderpflicht wird in der jeweiligen Landesbauordnung definiert und liest sich in allen Gesetzestextes sehr ähnlich, da alle die DIN 14676 zur Grundlage haben.
In fast allen Bundesländern gilt Rauchmelder-Pflicht.
Diese Rauchmelderpflicht wird in der jeweiligen Landesbauordnung definiert und liest sich in allen Gesetzestextes sehr ähnlich, da alle die DIN 14676 zur Grundlage haben.